Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher

 

Wir begrüßen Sie herzlich im Museum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes anerkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen. Der Schutz von Personen und Exponaten im Hause steht für uns im Mittelpunkt:

  1. Im ganzen Haus gilt ein generelles Abstandsgebot (1,5 m) und die Verpflichtung zum tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2 oder medizinische Maske). Zur Zeit ausgesetzt!
  2. Im Museum gilt generelles Rauchverbot.
  3. Essen und Trinken ist im Museum nicht erlaubt. Das Stillen von Babys ist gestattet.
  4. Bitte verzichten Sie aus Rücksicht auf andere Museumsbesucher auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen.
  5. Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde (nehmen Sie bitte Kontakt zum Aufsichtspersonal auf).
  6. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Diese sind beim Besuch der Ausstellung an ihre Aufsichtspflicht gebunden.
  7. Das Berühren der Exponate ist verboten.
  8. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, Gehhilfen, großen Taschen und Reisegepäck nicht erlaubt. Taschen bis zu einer Größe von DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) und kleine Rucksäcke, die nicht am Rücken getragen werden, dürfen mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Personal.
  9. BesucherInnen haften für die verursachten Schäden.
  10. Fotografieren ist für private Zwecke gestattet. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung der Museumsleitung.
  11. Im Rahmen unserer Eröffnungen und Veranstaltungen werden Fotografien sowie Videos erstellt, die u. a. auf der Website und Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram etc.) des
    Grenzlandmuseum Bad Sachsa sowie auf Medien Dritter veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an den Eröffnungen und Veranstaltungen sowie dem Betreten der Räumlichkeiten des Grenzlandmuseum Bad Sachsa erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung, und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf.
  12. Mit den Audioguides des Museums und Gruppenführungssystemen darf das Haus nicht verlassen werden.
  13. Fremdgeführte Gruppen sind nicht erlaubt. Buchung von Gruppenführungen können unter Tel. +49 (0)170-3189199 oder unter kontakt@grenzlandmuseum-badsachsa.de angefragt werden.
  14. Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  15. Bei zu hohem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen kann das Museum ganz oder teilweise für die BesucherInnen geschlossen werden.
  16. Kinderwagen sind je nach Besucherstrom ungeeignet. Tragevorrichtungen für Kleinkinder sind nur am Bauch erlaubt.
  17. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wird wiederholt gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im
    Museum untersagt werden.

 

Die Museumsleitung
Bad Sachsa, Juli 2022